…und was bleibt auf der Strecke? richtig, das Einsammeln der Wahlplakate. Wie nach jeder Wahl, ist ja nichts neues 🙂
Wir als Bikekitchen stehen für Upcycling und Recycling. Wir vermeiden Müll wo es nur geht, tragen dazu bei dass weniger Neues gekauft wird und reparieren was nur irgendwie möglich ist. Die Städteverschmutzung durch Wahlplakate ist eine Seuche, und es wird mit jeder Wahl noch mehr Müll aufgehängt.
Mehr Bilder von Wahlplakaten sparen wir euch an dieser Stelle. Wir mussten sie schon lange genug ertragen!
Es wurde zwar erst vor drei Tagen gewählt, aber es liegen immer noch Plakate von der Wahl im letzen Jahr in unseren Straßengräben und Grünflächen.
Achtet mal auf eurem täglichen Wegen darauf, wie lange es dauert bis sie alle verschwinden.
Die Wahlwerbung genießt ja ganz besondere „Regelungen“. Einschränkungen hat sie leider keine, außer dass sie nicht an bestimmten Plätzen in der Stadt hängen und nicht den Verkehr beeinträchtigen darf. Und zahlen müssen die Parteien keinen Cent für die Plakatwerbung.
Private Veranstalter können ein Lied davon singen wie streng die Regelungen und wie hoch die Einschränkungen für Veranstaltungsplakate sind. Diese müssen bereits einen Werktag nach der Veranstaltung abgehängt sein, sonst drohen Bußgelder.
In anderen Städten wurden schon Bußgelder gegen Parteien verhängt, wenn die Plakate nicht innerhalb einer Frist (variiert in jeder Gemeinde) abgehängt wurden: Berlin, Bottrop und nochmal Bottrop.
Nach langen Suchen habe ich die „Plakatierungsordnung“ der Stadt Augsburg gefunden. Sie ist am 11.08.2003 in Kraft getreten und gilt 20 Jahre. Darin steht unter anderem:
„(1) Politische Parteien, Wählergruppen und Kandidaten dürfen bis zu 6 Monate vor Wahlen, Volksbegehren, Volks-entscheiden und kommunalen Bürgerentscheiden sowie bis zu einem Monat vor konkreten Versammlungen, Kundgebungen oder ähnlichen Veranstaltungen Anschläge auch außerhalb der in § 1 Abs. 1 Satz 1 dieser Verordnung genannten Stellen anbringen, falls es die zur Verfügung über diese Stellen Berechtigten gestatten. Diese Anschläge sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Wahltag oder dem Veranstaltungstag zu entfernen.
(2) Abs. 1 Satz 1 gilt nicht an oder in der unmittelbaren Umgebung von unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken
und Naturdenkmalen.“
„Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 die öffentlichen Anschläge nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Wahltag oder Veranstaltungstag entfernt.“
>> Verstehe ich
(2) Abs. 1 Satz 1 richtig? Es dürfen keine Wahlplakate in der unmittelbaren Umgebung von unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken hängen oder stehen? Falls ich richtig liege, bin ich mir ziemlich sicher, dass eine ganze Menge Wahlplakate unerlaubt aufgehängt wurden da in Augsburg sehr viele Bauwerke unter Denkmalschutz stehen:
Geodatenbank des bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Wie man hier sehr gut erkennen kann ist die halbe Innenstadt rot gefärbt und steht somit unter Denkmalschutz.
So ihr lieben Partien Augsburgs, jetzt sind wir mal gespannt ob am 27.03.2014 noch Plakate hängen – dann ist die 10 tägige Frist um. Und noch gespannter dürfen wir sein ob die Stadt die Eier in der Hose hat dann auch zu handeln!
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