Seit 5. Juni 2014 ist die Mitnahme von Falträdern in Augsburger Straßenbahnen und Bussen erlaubt und kostenfrei möglich.

Pressemitteilung: http://www.sw-augsburg.de/ueber_uns/pressemitteilungen_8535.php

Flyer: http://www.sw-augsburg.de/downloads/6316_SWA_V_Folder_Faltrad_V08_Freigabe.pdf

In beiden Publikationen kann der Eindruck entstehen, das Angebot beziehe sich nur auf das von den Stadtwerken beworbene Faltrad, das man extra kaufen muss. („swa Faltrad“, Marke TERN, 699 Euro).

Wir haben bei den Stadtwerken nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

„Diese neue Regelung ist gültig für alle zum Gepäckstück zusammengefalteten Falträder, bis zu einer Reifengröße von 20“.

Wir haben ein Foto eines 70er-Jahre-Klapprads zurückgeschickt und nachgefragt, ob auch dieses Modell (meistens nicht als Falt-, sondern als Klapprad bezeichnet) unter die Regelung fallen würde.

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Die Antwort:

Es ist gestattet, Falträder in unseren Bussen und Bahnen mitzuführen. Voraussetzung hierfür ist:

  • Die Größe der Räder darf 20 Zoll nicht überschreiten.
  • Falträder müssen zusammengeklappt sein.
  • Falträder sind von den Fahrgästen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet wird und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
  • Das Faltrad ist im zusammengeklappten Zustand ein Gepäckstück (§ 11 der Beförderungsbedingungen). Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.

Die Marke und die Farbe spielen keine Rolle.

Wir interpretieren das als ein JA.